FAQ
Die berühmten FAQ dürfen auch hier nicht fehlen, denn oft tauchen allgemeine Fragen immer und immer wieder auf. Damit man diese auf die Schnelle beantwortet bekommt, hilft ein Blick auf die am häufigsten gestellten Fragen. Sollten Sie keine befriedigende Antwort auf Ihre Frage erhalten, scheuen Sie sich nicht, uns zu kontaktieren.
Die United States Press Agency, kurz USPA, ist einer der führenden Presse - und Agentur für Journalisten, Reporter und Pressefotografen in den Vereinigten Staaten. Die Agentur versteht sich als international arbeitende, unparteiische und nichttarifliche Interessenvertretung und ist politisch, gewerkschaftlich, finanziell und publizistisch unabhängig. Vertreten werden die beruflichen, rechtlichen und sozialen Interessen unter anderem von Autoren, PR-Verantwortlichen, Pressefotografen, Repräsentanten der Presse und Journalisten.
Jeder, der fest angestellt oder als freier Mitarbeiter journalistisch tätig ist, kann die Mitgliedschaft beantragen. Anders als bei vielen anderen Journalistenverbänden, macht USPA keinen Unterschied, ob die Tätigkeit neben- oder hauptberuflich ausgeübt wird. Da sich eine qualifizierte journalistische Tätigkeit nicht an einer hauptberuflichen Tätigkeit oder am Verdienst ablesen lässt, gewährt die USPA auch freischaffenden Journalisten die Möglichkeit, Mitglied in der Agentur zu werden und alle Vorteile zu nutzen, die man dadurch hat.
- Vermarktungsplattform für redaktionelle Inhalte (Wort, Bild, Ton, Online) über www.uspa24.com oder www.germandailynews.com
- Bevorzugte Einkaufsmöglichkeiten (Vergünstigungen und Presserabatte durch Kooperation mit Firmen und Produktanbietern)
- Redaktionsbestätigung - und Redaktionsausweis
- PKW-Presseschild
- Internationaler Presseausweis
- Fachliche und berufliche Beratung mit 24/7 Email-Support
USPA ist eine offiziell registrierte internationaler Presse und Nachrichtenagentur mit Sitz in den USA. Die United States Press Agency ist berechtigt, den USPA Presseausweis, der offiziell anerkannt ist, auszugeben. USPA-Pressedokumente sind offiziell registriert (International Association of Press Photographers Register Services). Durch die anspruchsvolle Verbandsarbeit genießt der Presseausweis u.a. bei Behörden, Unternehmen und Veranstaltern eine hohe Akzeptanz und ist in europäischen Ländern wie Deutschland, Österreich, der Schweiz, England, Frankreich, Holland und auch Belgien den nationalen Ausweisen gleichgestellt.
Presseausweise werden nicht von Behörden ausgestellt, sondern von Journalistenverbänden und Presseagenturen. Einen amtlichen Presseausweis gibt es damit ebenso wenig, wie einen offiziellen. Journalistenverbände sind nicht befugt, Presseausweise exklusiv herauszugeben. Wer die Presse repräsentiert (ob haupt- oder nebenberuflich) hat einen Anspruch auf einen Presseausweis. Nach diesem Prinzip handelt die USPA.
Die Vorteile einer Mitgliedschaft sind vielfältig:
- Interessenvertretung
- Starke Netzwerke
- Unbürokratischer, umfassender und kompetenter Service
- Unterstützung bei der nebenberuflichen journalistischen Arbeit
- Tipps zum erfolgreichen Vermarkten journalistischer Leistungen
- Tipps zur Auftraggebergewinnung
- Berechtigung, die Bezeichnung "Mitglied in der United States Press Agency" oder "Mitglied in der USPA" offiziell zu führen
- Presseausweis
- PKW-Presseschild
- Redaktionsbestätigung - und Redaktionsausweis
Zwar hat man auch mit Presseausweis kein Anrecht als Pressevertreter zu Events kostenlos eingelassen zu werden, dennoch gehen die meisten Organisationen bei Vorlage eines Ausweises stillschweigend von einem redaktionellen Background aus. Vereinzelt können Belegexemplare über die Berichterstattung verlangt werden. Mit einem Presseausweis erhält man zudem Zugang zu abgesperrten Bereichen, die für Nicht-Medienvertreter tabu sind. Zu beachten ist, dass jeder Veranstalter von seinem Hausrecht Gebrauch machen und selbst entscheiden kann, welche Medienvertreter er einlässt. Wie man trotz Absage in begehrte Messen und Events kommt, das wird im geschützten Mitgliederbereich verraten.
Wer im Zuge seiner journalistischen Tätigkeit ein Presseschild nutzt, wird Zugang zu abgesperrten Bereichen ebenso erhalten, wie ihm die Nutzung von Sonderparkplätzen (beispielsweise bei Messen, Konzerten, Sportevents oder sonstigen Veranstaltungen) ermöglicht wird. Das Presseschild schützt jedoch nicht vor Knöllchen bei verbotswidriger Abstellung des Fahrzeugs. Allerdings wird immer wieder beobachtet, dass in medienfreundlichen Städten, ein Auge zugedrückt wird, wenn das Presseschild im Auto angebracht wird. Das Presseschild darf nur bei Fahrten zum Einsatz kommen, die der journalistischen Tätigkeit dienen. Es ist nur in Verbindung mit einem Presseausweis gültig. Durch eine Jahresmarke bzw. einen Gültigkeitsstempel wird es jährlich verlängert.
Dies dient dem Schutz vor Nachahmern oder Fälschungen der Ausweisdokumente. Jährlich wechselt die Ausweisoptik, Sicherheitsmerkmale werden stets neu implementiert. Dadurch wird es erheblich erschwert, wenn nicht sogar verhindert, Presseausweise zu fälschen. Die USPA Presseausweise sind registriert und mit der aktuellen Jahreszahl versehen, die die Gültigkeit anzeigt.